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Stadt Hürth

Grundsteuerreform

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer

Wegen der bevorstehenden Reform der Grundsteuer erhalten ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben von der Finanzverwaltung mit der Aufforderung, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben.

Diese Feststellungserklärung muss vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist online über ELSTER möglich. Falls Steuerpflichtige nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für ihre nahen Angehörigen abzugeben. Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Erklärung in Papierform abgegeben werden.

Auf den folgenden Internetseiten finden Sie weitere allgemeine und zielgruppenorientierte Informationen (einschließlich eines Kartendienstes zum Abruf von Sachdaten zu Grundstücken), um die von der Finanzverwaltung geforderte Erklärung abgeben zu können.

Hotline

Weiterhin hat das für Hürth zuständige Finanzamt in Brühl eine Hotline unter der Nummer 02232 / 703-1959 eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes stehen Ihnen hier für Rückfragen zur Erklärungsabgabe montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise