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Stadt Hürth

Grundsteuer - A und B

Infos zur Grundsteuerreform finden Sie unter Downloads & Links!

Beschreibung

Die Grundsteuer wird erhoben für

  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
  • alle anderen Grundstücke (Grundsteuer B)

Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes - für Hürth ist dies das Finanzamt Brühl - Bewertungsstelle -, Kölnstraße 104, 50321 Brühl.

Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Produkt aus Grundsteuermessbetrag x Hebesatz gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt.

Die Grundsteuerhebesätze finden Sie in der Haushaltssatzung der Stadt Hürth.

Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

Die Bearbeitung der Grundsteuer erfolgt im Auftrag der Stadt Hürth im Kundencenter der Stadtwerke Hürth.

Erläuterungen und Hinweise