Beschreibung
Das Steuer- und Finanzverwaltungsamt wickelt alle Zahlungen an und von der Stadt Hürth ab.
Bareinzahlungen
Rückständige Forderungen zugunsten der Stadt Hürth können nur in Zimmer 124 im 1. OG des Rathauses, zu den Öffnungszeiten in bar oder per EC-Karte vorgenommen werden.
montags bis freitags | 07:00 Uhr - 08:30 Uhr |
montags bis donnerstags | 13:00 Uhr - 14:00 Uhr |
Für sonstige Bareinzahlungen beachten Sie bitte die Zahlungsmöglichkeiten des jeweiligen Fachamtes.
Überweisungen
Für unbare Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:
Kreissparkasse Köln
BIC: | COKSDE33 |
IBAN: | DE97 3705 0299 0137 0000 12 |
Volksbank Rhein-Erft-Köln eG
BIC: | GENODED1FHH |
IBAN: | DE14 3706 2365 0000 0010 15 |
Volksbank Euskirchen eG
BIC: | GENODED1EVB |
IBAN: | DE56 3826 0082 4505 1140 14 |
SEPA - Lastschriftmandat
Wenn Sie ein Girokonto (ausgenommen Sparkonto) bei einem Kreditinstitut unterhalten, können Sie die Stadt Hürth ermächtigen, das Abbuchen der laufend fälligen Steuern und sonstigen Abgaben zu veranlassen. Falls Sie damit einverstanden sind, füllen Sie einfach den Vordruck "SEPA - Lastschriftmandat" aus und senden diesen an die Stadt Hürth.
Der Vordruck steht für Sie zum Download bereit.