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Stadt Hürth

Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es für Kinder die gleichen Reisepässe wie für Erwachsene

Pressemitteilung vom 19.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder einen normalen elektronischen Reisepass beantragen, der ab Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren hat. Damit sind bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten, wie sie der 12 Monate gültige Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich bringt.

Alternativ können Eltern auch einen Personalausweis für ihre Kinder beantragen. Mit diesem können allerdings ausschließlich die zur EU gehörigen Länder sowie vereinzelte Staaten innerhalb Europas bereist werden – für sonstige Auslandsreisen ist der elektronische Reisepass zwingend erforderlich.

Hintergrund ist die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens durch den deutschen Bundestag, mit dem Ziel, eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu schaffen. Hinzu kommt, dass der Kinderreisepass eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip ist, wodurch er weniger sicher ist.

Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

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