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Stadt Hürth

Wenn Grünwuchs zur Gefahr im Straßenverkehr wird

Stadtwerke Hürth weisen auf Verpflichtung zum Rückschnitt hin

Pressemitteilung vom 20.11.2023

Seit dem 01. Oktober ist nach dem Naturschutzgesetz (§ 39) wieder der Rückschnitt von Büschen, Hecken und Sträuchern möglich. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, bestehende Gefahrenquellen, die durch Grünwuchs entstehen zu beseitigen.

„Die Stadtwerke sind beim öffentlichen Grün für den Rückschnitt verantwortlich. Aber auch Privatpersonen haben Verpflichtungen. Sofern private Büsche, Bäume, Hecken und Sträucher in den Verkehrsraum ragen, sind diese wieder bis auf mindestens die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden“, erklärt Jürgen Schmidt, der Leiter des Bereichs Grünflächenpflege bei den Stadtwerken Hürth. 

Nur so kann für alle Verkehrsteilnehmenden eine ungehinderte und vor allem gefahrlose Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums gewährleistet werden. Dies betrifft insbesondere die Gehwege, auf denen eine barrierefreie Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger, radelnde Kinder, Eltern mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer möglich sein muss. Auch in der Höhe ist auf Überwuchs zu achten: bei Straßen sind mindestens 4,50 m Höhe frei zu halten, bei Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m.

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