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Stadt Hürth

Erneut keine Steuererhöhungen trotz gestiegener Kosten

Hürther Stadtrat startet in die Haushaltsplanberatungen 2024

Pressemitteilung vom 17.11.2023

„Trotz der herausfordernden Lage bin ich stolz, dass wir im Finanzplanungszeitraum nicht in die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kommen. Den Weg des verantwortungsvollen und eigenbestimmten finanziellen Handelns wollen wir fortsetzen und dies erneut ohne Steuererhöhungen, die andernorts gang und gäbe sind“, betonte Bürgermeister Dirk Breuer, der gemeinsam mit Stadtkämmerer Marco Dederichs in der Ratssitzung am 14. November 2023 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 vorstellte.

„Bisher wurde in Hürth ordentlich gewirtschaftet, so dass Rücklagen gebildet werden konnten. Doch stehen den Steuereinnahmen auf hohem Niveau deutlich steigende Ausgaben gegenüber, die wesentlich durch die Bundespolitik begründet werden“, erklärte der Kämmerer. 

Der Etatentwurf für 2024 hat ein Gesamtvolumen von 224 Millionen Euro. Große Ausgabenposten sind das Personal mit 50,2 Millionen Euro, die Kreisumlage mit 35,5 Millionen Euro, die Betriebskostenzuschüsse für Kitas mit 30,1 Millionen Euro und die Verlustabdeckung der Stadtwerke mit 14,8 Millionen Euro. Die städtischen Ausgaben steigen insgesamt, beispielsweise durch inflationsbedingten Preissteigerungen oder die Tarifanpassungen im Personalbereich.

Die größten Investitionen sind die Erweiterung der Friedrich-Ebert-Realschule mit 28,7 Millionen Euro, der Neu- und Umbau der Feuerwache (20,6 Millionen Euro), Neubauten bzw. Sanierungen der Sporthallen an Ernst-Mach- und Albert-Schweitzer-Gymnasium sowie der Martinusschule (insges. 48,7 Millionen Euro).

Auf der Einnahmenseite kalkuliert der Entwurf mit 54 Millionen Euro aus der Gewerbesteuer, 41,1 Millionen Euro aus der Einkommenssteuer, 11,5 Millionen Euro aus der Grundsteuer, 7,5 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer und 10,5 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen vom Land.

Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer bleiben unangetastet. Bei der Grundsteuer B liegt der Hebesatz bei 480 Prozent und ist damit der niedrigste Grundsteuersatz im Rhein-Erft-Kreis.

Die Anträge der Fraktionen werden im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Haushaltskonsolidierung am 23. Januar 2024 abgestimmt. Der Beschluss der Haushaltssatzung 2024 soll am 6. Februar 2024 in der Sitzung des Stadtrates erfolgen.

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