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Stadt Hürth

Grundschulen nehmen Anmeldungen an

Für das Schuljahr 2024/25 zwischen dem 16. Oktober und dem 3. November 2023

Pressemitteilung vom 05.09.2023

Zwischen dem 16. Oktober und dem 3. November 2023 werden an den elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2024/25 angenommen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig einen Termin mit der Grundschule zu vereinbaren. An diesem Termin können sie in der Grundschule mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches, des Impfpasses und U-Heftes sowie der Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorsprechen.

Eine Übersicht aller Anmeldetermine an den Hürther Grundschulen finden Sie am Ende dieser Seite zum Download. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2024. Kinder, die nach dem 30. September 2024 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden.

Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung. Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.

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  • konstantin yuganov