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Stadt Hürth

Badespaß am Otto-Maigler-See – Was muss ich beachten?

Stadt Hürth erinnert an Regeln des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Pressemitteilung vom 15.06.2023

Bei sommerlichen Temperaturen und Sonne satt lockt die kühle Erfrischung im Otto-Maigler-See in Hürth. Jedes Jahr suchen zahlreiche Ausflügler ein sonniges oder schattiges Plätzchen im Naherholungsgebiet. Der Otto-Maigler-See und die umliegende Natur liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Wald und Holz NRW. Allgemeingültige Regeln sollen für ein harmonisches Miteinander sorgen, ein unbeschwertes und sicheres Badevergnügen gewährleisten und die Natur schützen.

Auf der Bühne konzertierten unter anderem die Joe-M. BigBand, das Jugendsinfonieorchester sowie Schülerinnen und Schüler der Musikschule.

Bademöglichkeiten

Das Baden im Otto-Maigler-See ist ausschließlich im Strandbad (gegen Eintrittsgebühr) gestattet.

Betreten der Ufer

Die Uferbereiche an den Seen dürfen nur an den Stellen betreten werden, die mit ausgewiesenen und befestigten Wegen erreicht werden können. Ansonsten besteht ein Betretungsverbot der Uferbereiche.

Grillen, Lagerfeuer, Rauchen

Grillen und Lagerfeuer sind generell im Wald auf allen Flächen und Wegen verboten. Auch Rauchen ist in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. im Wald aufgrund von Waldbrandgefahr nicht gestattet.

Hunde

Hunde müssen abseits der Wege an der Leine geführt werden.

Radfahren

Radfahren ist nur auf befestigten und ausreichend breiten Wegen erlaubt, auf denen ein Gegenverkehr mit Wanderern problemlos möglich ist.

Parken

Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen (z.B. Otto-Maigler-See nur Parkplätze des Strandbades) zulässig. Diese sind zum Teil gebührenpflichtig. Es werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Erforderlichenfalls werden widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt.

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