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Stadt Hürth

Bebauungsplan „Zur Laterne“ in Hürth-Efferen liegt aus

Einsichtnahme im Zeitraum 17.05.-19.06.2023 möglich

Pressemitteilung vom 10.05.2023

Vom 17. Mai bis einschließlich 19. Juni 2023 kann der Bebauungsplan Nr. 221c (Entwurf) "Zur Laterne" hier eingesehen werden:  Bürgerbeteiligung (Öffnet in einem neuen Tab). Die Unterlagen können zudem nach vorheriger Voranmeldung im Rathaus der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, Hürth-Hermülheim im Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Obergeschoss, eingesehen werden.

Am Standort der ehemaligen Gaststätte „Zur Laterne“ in der Bachstraße in Hürth-Efferen soll ein neuer Bau für Wohnungen und Gastronomie entstehen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Diese sind an das Amt für Planung, Vermessung und Umwelt der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50351 Hürth, zu richten. Alternativ können sie per E-Mail an  planungsamthuerthde oder auf dem Portal der  Onlineplanauskunft (Öffnet in einem neuen Tab) übermittelt werden.

Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilt Herr Müller vom Amt für Planung, Vermessung und Umwelt im Rathaus, 4. Obergeschoss, Zimmer 407, Telefon 02233 / 53-423, Fax 02233 / 53-185,  Mmueller3huerthde. Erledigungen im Rathaus sind derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.

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