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Stadt Hürth

Grundschulen nehmen Anmeldungen an

Für das Schuljahr 2023/2024 zwischen dem 24. Oktober und dem 11. November 2022

Pressemitteilung vom 08.09.2022

Zwischen dem 24. Oktober und dem 11. November 2022 werden in den elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 angenommen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig einen Termin mit der Grundschule zu vereinbaren.

An diesem Termin können sie in der Grundschule mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches, des Impfpasses und U-Heftes sowie der Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorsprechen. Mehrfachanmeldungen sind nicht erwünscht.  Eine Übersicht aller Anmeldetermine in Hürther Grundschulen steht am Ende dieser Seite unter Downloads zur Verfügung.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2023. Kinder, die nach dem 30. September 2023 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden.

Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung. Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.

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  • konstantin yuganov