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Stadt Hürth

In Stadtbussen gelten ab 24.11. 3G-Regeln

Als Testnachweis genügt ein bescheinigter negativer Antigen-Schnelltest.

Fahrgäste der Stadtbusse müssen ab morgen, Mittwoch, 24. November 2021, entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Als Testnachweis genügt ein bescheinigter negativer Antigen-Schnelltest.

Bei Fahrtantritt darf der Testnachweis nicht älter als 24 Stunden sein. Das Dokument ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Stadtwerke Hürth appellieren daher an die Fahrgäste, sich an die Vorgaben zu halten. Schülerinnen und Schüler sind von der Regelung ausgenommen.

Der Grund: Bundestag und Bundesrat haben am 18. und 19. November 2021 das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass im öffentlichen Personennahverkehr die 3G-Regeln gelten.

Damit sollen die Fahrgäste bestmöglich geschützt und die Pandemie eingedämmt werden.

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