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Stadt Hürth

17.08.2021: Bundestagswahl: Unterlagen für Briefwahl können angefordert werden

„Briefwahl vor Ort“ ist ab sofort im Wahlamt im Rathaus montags bis freitags möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, werden den wahlberechtigten Hürther Bürgerinnen und Bürgern ab dem 25. August und bis zum 3. September 2021 zugestellt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt im Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, zu wenden. Dort kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden.

Briefwahlunterlagen werden aufgrund eines Antrages zugesandt oder ausgehändigt. Der Antrag kann online auf

schriftlich, per E-Mail an  wahlamthuerthde oder per Fax unter 02233 / 53-147 gestellt werden. Auch eine persönliche Antragstellung ist möglich. Ferner können Dritte schriftlich bevollmächtigt werden, Wahlunterlagen zu beantragen.

Ein besonderer Service ist die „Briefwahl vor Ort“. Auf Antrag ist dies persönlich möglich im Rathaus, zweite Etage, Zimmer 211. Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen kann der Wahlvorgang in den benachbarten Wahlkabinen vollzogen werden. Das Wahlamt ist montags bis mittwochs durchgehend von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet, donnerstags bis 18:30 Uhr und freitags bis 12:00 Uhr. 

Weitere Informationen erteilen Frau Sudau und Frau Bauerfeind telefonisch unter 02233 / 53-780.