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Stadt Hürth

Lärmaktionsplan der Stadt Hürth

Öffentliche Auslegung und Möglichkeit zur digitalen Beteiligung

Pressemitteilung vom 06.03.2024

Wo ist es in Hürth zu laut? – Für das Stadtgebiet Hürth wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr erstellt, auf deren Grundlage ein neuer Lärmaktionsplan erarbeitet wurde.

Der Lärmaktionsplan dient dazu bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen die Belange des Lärmschutzes soweit wie möglich zu berücksichtigen. Ziel ist es, einerseits den Umgebungslärm an Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Aber auch ruhigere Gebiete sollen geschützt und erhalten werden. 

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt Hürth hat nun die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans (Stufe 4) beschlossen. Eine digitale Beteiligung ist in der Zeit vom 12. März bis 14. April 2024 unter  Bürgerbeteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.

Die Planunterlagen sind zudem nach voheriger Terminvereinbarung im Rathaus der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Obergeschoss während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können beim Amt für Planung, Vermessung und Umwelt Stellungnahmen schriftlich oder nach vorheriger Anmeldung zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an  planungsamthuerthde oder unter  Bauleitplanung Online (Öffnet in einem neuen Tab) abgegeben werden.

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