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Stadt Hürth

Stadt Hürth vollstreckt aufgrund eines Runderlasses des Justizministeriums NRW keine Rundfunkbeiträge mehr

Pressemitteilung vom 19.02.2024

Da aktuell Fehlinformationen in Presse und Social Media im Zusammenhang mit der Stadt Hürth und der GEZ kursieren, möchten wir in eigener Sache aufklären: 

Die Zuständigkeit für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen hat sich geändert. Bis zum 31.12.2023 hat die Stadt Hürth Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR durchgeführt. Seit dem 01.01.2024 führt die Stadt Hürth keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch. Hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR. 

Grundlage für die Änderung ist ein Runderlass des Ministeriums der Justiz NRW im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Inneren (Runderlass – 2345 - Z. 1 –  vom 06.07.2023 zur Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der VO VwVG).

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