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Stadt Hürth

17.09.2020: Landratswahl: Briefwahlunterlagen werden versendet

Für Stichwahl am 27.09.2020 kann ab sofort im Rathaus gewählt werden

Es wurde mit dem Versand von rund 14.000 Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Landrates des Rhein-Erft-Kreises am 27. September 2020 begonnen. Der Versand der Unterlagen wird sich über einige Tage erstrecken. Aus organisatorischen Gründen werden auch jene Briefwahlunterlagen verschickt, bei denen die „Abholung im Wahlamt“ bei der Beantragung angegeben wurde. Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen bis zum 24. September 2020 nicht vorliegen, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gebeten, beim Wahlamt vorzusprechen.

Ab sofort ist auch eine persönliche Abholung der Wahlunterlagen oder eine Wahl im Rathaus möglich. Wer am vergangen Sonntag im Wahllokal gewählt hat, kann Briefwahlunterlagen für die Stichwahl anfordern. Der Antrag kann postalisch mit der Wahlbenachrichtigung, über das Online-Formular, per E-Mail an wahlamthuerthde oder persönlich im Wahlamt gestellt werden.

Das Wahlamt befindet sich in den Räumen 210 und 211 des Rathauses der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth und ist montags bis mittwochs durchgehend von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 17:30 Uhr und freitags am 18.09.2020 bis 12:00 Uhr und am 25.09.2020 bis 18:00 geöffnet. Darüber hinaus ist es am Samstag, 26.09.2020, von 8:00 bis 12:00 Uhr, besetzt. Telefonische Auskünfte werden dort unter den Rufnummern 02233 / 53-780, 02233 / 53-781 und 02233 / 53-782 oder via E-Mail an  wahlamthuerthde erteilt.