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Stadt Hürth

24.08.2020: Integrationsratswahl: Wahlbenachrichtigungen versendet

Gremium wird am Tag der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Hürtherinnen und Hürther, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und kann so Einfluss auf Entscheidungen des Stadtrates und seiner Gremien nehmen. Am Tag der Kommunalwahl, 13.09.2020, wird dieses Gremium neu gewählt. Entsprechende Wahlbenachrichtigungen wurden versendet.

Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung bekommen, aber bisher noch keine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Hürth erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Möglich ist dies per E-Mail an  wahlamthuerthde oder telefonisch unter der Rufnummer 02233 / 53-780.

Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer sowie nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger und Staatenlose, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 28.08.2020 ihre Hauptwohnung in Hürth haben. Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Ferner ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz keine Anwendung findet oder die Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind.