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Stadt Hürth

08.05.2020: Sport- und Trainingsbetrieb unter Auflagen möglich

Änderungen aufgrund neuer Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wirkt sich auf den Sportbereich in Hürth aus. Demnach ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt.

Davon ausgenommen ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum. Voraussetzung ist, dass der Sport- und Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt wird. Ferner sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen. Darüber hinaus ist der Zutritt so zu gestalten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt wird.

Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist bis auf Weiteres untersagt. Bei Kindern im Alter unter zwölf Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Dies teilte das Sportamt den Hürther Sportvereinen mit.

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