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Stadt Hürth

07.04.2020: Neue Satzung über städtische Geldforderungen beschlossen

Im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung votierten CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für Änderung

Am vorigen Donnerstag wurde eine neue Satzung über Stundung, Niederschlagung, Erlass und gerichtliche Geltendmachung von städtischen Geldforderungen beschlossen.

Für diese Dringlichkeitsentscheidung votierten Ratsmitglieder von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Somit wurden die Entscheidungsgrenzen von Amtsleitern, Dezernenten und dem zuständigen Ausschuss erhöht, damit die Steuer- und Finanzverwaltung den zusätzlichen Mehraufwand in Folge der Corona-Pandemie bewältigen kann.

Der Hintergrund: Unternehmen und Gewerbetreibende können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Stadt Hürth nutzen. Hierzu zählen neben der Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen insbesondere auch die Beantragung von Gewerbesteuerstundungen unter vereinfachten Prüfungsvoraussetzungen.

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