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Stadt Hürth

Fahrzeugschein - Änderung

Beschreibung

Für die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise