Beschreibung
Bürger, Architekten und Planungsbüros, Banken- und Sparkassen, Sachverständige etc. können auf schriftlichen Antrag auch per Mail eine Altakteneinsicht beantragen.
Hierzu ist die Vorlage eines Eigentumsnachweises (z. B. aktueller Grundbuchauszug – max. 6 Monate alt- oder Grundsteuerbescheid für das aktuelle Jahr) oder die Vollmacht des Eigentümers direkt bei Antragstellung erforderlich. Sobald die Akte aus dem Archiv vorliegt, wird ein Termin zur Akteneinsicht schriftlich mitgeteilt. Folgende Gebühren sind nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hürth zu entrichten:
- Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format Din A 4
für die ersten 10 Seiten jeweils 0,70 Euro ab der 11. Seite jeweils 0,40 Euro
Farbkopie je Seite 1,20 Euro
- DIN A3 für jede Seite 0,90 Euro
Farbkopie für jede Seite 1,70 Euro
- Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Gebühr je angefangene ¼ Stunde 9,00 Euro
- Anforderung von Bauakten mit Einsichtnahme
Gebühr je angefangene ¼ Stunde 12,50 Euro