Inhalt anspringen

Stadt Hürth

Wohnsitz - Ummeldung

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

Nach § 13 des Meldegesetzes NW hat sich jede Bürgerin bzw. jeder Bürger innerhalb von 2 Wochen bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden, falls er innerhalb seiner Wohnsitzgemeinde eine neue Wohnung bezieht.

Frist:
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.

Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

Erläuterungen und Hinweise