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Stadt Hürth

Hund - Anzeigepflicht für große Hunde

Beschreibung

Seit dem 01.01.2003 gilt in Nordrhein-Westfalen das neue Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Die Regelungen des LHundG NRW unterscheiden sich zum Teil von den Regelungen der vorher geltenden Landeshundeverordnung (LHV).

Insbesondere wurde die Erlaubnispflicht für etliche Hunderassen zurückgenommen. Kaum eine Änderung ergibt sich bei der Vorschrift, dass das Halten großer Hunde beim Ordnungsamt anzuzeigen ist.

Anzuzeigen sind große Hunde, das sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • GIUSEPPE_PILIERO