Beschreibung
Schiedspersonen haben die Aufgabe, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie Strafsachen gütlich zu einigen, damit Prozesse vor dem Gericht vermieden werden. Auseinandersetzungen sollen schneller, unbürokratischer und Kosten sparender beigelegt werden.
Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung sowie die Erstattung der ihnen entstehenden Sachkosten.
Voraussetzungen für das Amt einer Schiedsperson:
- Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten
- Alter zwischen 30 und 70 Jahren
- wohnhaft in dem betreffenden Schiedsamtsbezirk
- Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- die Person darf nicht unter Betreuung stehen sowie nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein
Schiedspersonen werden vom Rat gewählt.
Aufgaben:
Die Schiedspersonen bemühen sich, insbesondere Streitigkeiten aufgrund folgender Delikte zu schlichten:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- leichte Körperverletzung
- Nachbarschaftsstreitigkeiten bzgl. Gartenpflege, Lautstärke usw.
Schiedsamtsbezirk: | Schiedsperson: |
Alstädten-Burbach Efferen Sielsdorf Stotzheim Gleuel |
Hans Peter Keller |
Alt-Hürth Berrenrath Knapsack |
Prof. Michael Kaufmann |
Fischenich Kalscheuren Kendenich Hermülheim |
Clemens Willeke |