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Stadt Hürth

Ortsrecht

§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestimmt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Beschreibung

Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Verordnungen, Tarife oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als "Ortsrecht".

Ortsrecht im Überblick:

Für das Gebiet der Stadt Hürth besteht eine Vielzahl von Regelungen, die unter­schiedliche Lebensbereiche bzw. Lebenssituationen betreffen. Die wichtigsten Grundlagen des Hürther Ortsrechts sind auf den folgenden Seiten in thematisch verwandten Gruppen zusammengefasst:

  • Allgemeine Verwaltung
  • Finanzwesen
  • Recht, Sicherheit & Ordnung
  • Schulwesen & Kulturpflege
  • Soziales, Jugend & Sport
  • Bauwesen & Friedhöfe
  • Öffentliche Einrichtungen, Stadtwerke

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Hürth, Schweinsburg