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Stadt Hürth

23.07.2019: Grillen in öffentlichen Grünanlagen verboten

Wegen der derzeit erhöhten Brandgefahr – Verbot gilt bis auf Weiteres

Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen, wie beispielsweise im Bürgerpark, bis auf Weiteres ab sofort untersagt. Wegen der derzeit erhöhten Brandgefahr wird darum gebeten, bestehende Vorschriften einzuhalten. Entsprechende Hinweisschilder werden umgehend angebracht. Darüber hinaus werden Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes das Einhalten des Verbotes überwachen und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten ahnden.

So ist zum Beispiel offenes Feuer im Wald verboten. Rauchen in Wäldern ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, weil jeder glimmende Gegenstand einen Brand verursachen kann. Darüber hinaus ist es verboten, Glas oder Glasscherben im Wald liegen lassen, der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.