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Stadt Hürth

22.07.2019: Bevölkerung wird gebeten, Grünanlagen zu wässern

Wegen anhaltender Trockenheit wird zudem auf erhöhte Brandgefahren hingewiesen

Ein Mitarbeiter der Hürther Stadtwerke beim Bewässern einer Grünanlage.

„Bitte wässern Sie die Grünanlagen vor Ihrer Haustür und unterstützen Sie die Mitarbeiter der Stadtwerke“, fordert Bürgermeister Dirk Breuer die Bevölkerung wegen der seit geraumer Zeit anhaltenden Trockenheit um Mithilfe auf. Die Hürther Bäume erbringen einen wichtigen Beitrag für das Klima in Hürth. Sie spenden Schatten und verdampfen an einem heißen Sommertag bis zu 400 Liter Wasser, was wiederum die Baumumgebung abkühlt.

Natürlich darf auch die Produktion von Sauerstoff aus dem in der Luft befindlichen Kohlendioxid sowie die Ausfilterung von Stäuben und Partikeln aus der Luft nicht vergessen werden. Bei der jetzigen anhaltenden Trockenheit haben es gerade junge Gehölze schwer, an ausreichend Wasser zu kommen. "Die Bäume werden es Ihnen danken", so der Bürgermeister weiter.

Je nach Größe benötigt ein Straßenbaum täglich zwischen 9 und 14 Liter Wasser, Jungbäume in der Anwachsphase noch mehr. Die Gärtnermeister der Stadtwerke Hürth empfehlen, sie möglichst früh morgens oder nach Sonnenuntergang zu gießen. Da das Erdreich bei der derzeitigen Trockenheit wasserabweisend ist, sollte gewartet werden, bis das Wasser eingesickert ist. Pro Baum sollte mindestens zehn Liter Wasser gegossen werden, am besten einmal pro Woche, so die Stadtwerke Hürth.

Mitarbeiter des städtischen Unternehmens bewässern die Grünanlagen montags bis donnerstags von jeweils 6:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags bis 12:00 Uhr. Unterwegs sind sie mit zwei Wassertankfahrzeugen mit einem Fassungsvermögen von jeweils 2.000 Liter.

Ferner weisen die Stadtwerke Hürth auf die derzeit erhöhte Brandgefahr hin. Daher wird darum gebeten, bestehende Vorschriften einzuhalten. So ist zum Beispiel offenes Feuer im Wald verboten und Grillen nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Rauchen in Wäldern ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, weil jeder glimmende Gegenstand einen Brand verursachen kann. Darüber hinaus ist es untersagt, Glas oder Glasscherben im Wald liegen zu lassen, der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.

Das Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist auf Friedhöfen grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind elektrische Grablichter. Um das Brandrisiko zu reduzieren, wird darum gebeten, bei allen Gräbern auf offene Flammen, insbesondere Kerzen, außerhalb von vollständig geschlossenen Grablaternen bis auf Weiteres zu verzichten. Die Friedhofsmitarbeiter sind angewiesen, offene Flammen, beispielsweise in Form ungeschützt brennender Kerzen, Räucherstäbchen oder andere Brandlasten umgehend zu löschen und zu entfernen.

Darüber hinaus wird darum gebeten, das Rauchen auf den Friedhöfen möglichst zu unterlassen beziehungsweise die Glut der Zigarettenkippe vor dem Entsorgen beispielsweise in den Wasserbecken zu löschen. Auch auf Friedhofsteilen mit wenig Altbaumbestand können verschiedene Jungbäume und Sträucher auf Grund der natürlichen Konzentration von ätherischen Ölen bei dieser extremen Trockenheit binnen Sekunden in Flammen stehen, die dann schnell und unkontrolliert um sich greifen. Gleiches trifft zu auf Rasenflächen zu, die zum Großteil momentan staubtrocken sind.

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