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Stadt Hürth

Datenschutz Steuerwesen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für steuerpflichtige
Personen

Kontaktdaten

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadtverwaltung Hürth, Der Bürgermeister Dirk Breuer, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, E-Mail  Rathaus Hürth.

Die Stadt Hürth hat Rechtsrätin Frau Brigitte Siry zur gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Zweck der Verarbeitung Art. 13 (1) c)

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten; hierzu gehören bspw. Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie persönlich im Hinblick auf die Steuererhebung betreffen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die DSGVO. Dort ist in Artikel 4 Nr. 2 bestimmt, dass zur Verarbeitung u. a. gehören: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten.

Die Stadt Hürth verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung. Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der Steuern und Nebenleistungen verwenden.

Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Hürth sowie andere Behörden (z.B. Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der Steuern oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungsansprüche.

Die Festsetzung der Steuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfassen auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Hürth oder an einen externen Dritten (z.B. Gerichte, Finanzverwaltung) weitergegeben.

Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung bzw. Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Hürth weitergeleitet.

Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch die Steuerabteilung der Stadt Hürth zu anderen als zum Zweck der Gewerbesteuer, Hundesteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht z. B. zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§17 DSG NRW).

(Rechts-)Grundlage Art. 13 (1) c)

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 29b Abs.1 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Steuerabteilung der Stadt Hürth zulässig, wenn sie zur Erfüllung der der Steuerabteilung obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm zugetragen wurde, erforderlich ist.

Empfänger Art. 13 (1) e)

Innerhalb der Stadt Hürth erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen.

Speicherdauer Art. 13 (2) a)

Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von 10 Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form bearbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Archiv der Stadt Hürth aus.

Betroffenenrechte Art. 13 (2)

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragung zu, (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht Art. 13 (2) d)

Es besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (LDI NRW): Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Postfach 200444 40102 Düsseldorf.

Notwendigkeit Art. 13 (2) e)

Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • iStock, Saklakova