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Stadt Hürth

Datenschutz Jugendamt Kita-Betreuung

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Kontaktdaten

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadtverwaltung Hürth, Der Bürgermeister Dirk Breuer, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, E-Mail  Rathaus Hürth.

Die Stadt Hürth hat Rechtsrätin Frau Brigitte Siry zur gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist das Zustandekommen sowie die Durchführung und Abwicklung eines Betreuungsvertrags für Kindertagesbetreuung.

Die personenbezogenen Daten werden bei Ihnen bei Anmeldung und ggf. während der weiteren Betreuungszeit erhoben.

a) Daten aus dem Kita-Navigator

Angaben zum Kind:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Muttersprache, Anschrift, gewünschter Aufnahmetermin, gewünschter Betreuungsumfang, Information zu bereits bestehender Betreuung, erhöhter Förderbedarf*

Angaben zu den Sorgeberechtigten:
Name, Vorname, Geburtsdatum*, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Email*, Berufstätigkeit, Alleinerziehend

b) Betreuungsvertrag (Die Angaben aus dem Kita-Navigator werden übernommen und um weitere ergänzt)

Angaben zum Kind:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Aufnahmetermin, wöchentlicher Betreuungsumfang

Angaben zu den Sorgeberechtigten:
Name, Vorname, Anschrift

c) Daten in der Kita

Grundsätzlich:
Betreuungsvertrag (Kopie), Vermerk der Kita-Leitung über Einsichtnahme in das U-Heft (oder Kopie), Nachweis der Masernschutzimpfung (Kopie des Impfausweises oder ärtzliche Impfbescheinigung oder ärztliches Zeugnis, das Immunität vorliegt), weitere Angaben von Impfungen*, Protokolle der Elterngespräche, Übertragung der Abholberechtigung an andere Personen (Namen und Telefonnummern der abholberechtigten Personen), Kontaktdaten für den Notfall, Belehrung zu § 34 IfSG, Daten des Kinderartzes*, alle weiteren amtlichen Unterlagen in Bezug auf das Wohl des Kindes (z.B. Anträge und Dokumentationen bei besonderem Förderbedarf*), Einverständniserklärungen zur Bildungsdokumentation* nach § 13b KiBiz, § 14b KiBiz, Bildungsdokumentationen (diese werden den Eltern nach Verlassen der Kita ausgehändigt), Sprachstandserhebungen, Einverständniserklärungen zu Mailverteilern*, Einverständniserklärungen zu Foto- oder Filmaufnahmen* (z.B. Aushängen der Fotos in der Kita, z.B. Geburtstagskalender, Vorstellung Projektarbeit etc.), Fotos zur Kennzeichnung persönlicher Gegenstände* (Garderobe), Gruppentagebuch, Listen für Essensbestellung, Namen von Kindern an ihren selbstgefertigten Kunstwerken*

Anlassbezogen:
Einverständniserklärungen für Teilnahmen an besonderen Veranstaltungen/Ausflügen*, ggf. Weiterleitung Daten an Dritte (z.B. Ausflüge zum Flughafen), Schweigepflichtsentbindungen*, Dokumentationen zu Kindeswohlgefährdungen gem. § 8 a SGB VIII und § 8b SGB VIII, Nachweise bzgl. des Sorgerechts bei Sorgerechtsänderungen (z.B. bei Umgangseinschränkungen), Einverständniserklärungen bei medizinisch indizierter Medikamentenvergabe und die damit zusammenhängenden ärztlichen Dokumente, Dokumente/Anträge/Diagnostik in Zusammenhang mit der Beantragung zusätzlicher Mittel aufgrund von (drohender) Behinderung*, Einträge in das Verbandsbuch bei Unfällen, Dokumentation von Beschwerden

Wesentliche Rechtsgrundlagen

Die personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den Gesetzen über die Kindertageseinrichtung (KiBiz und SGB) verarbeitet.

a) Zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gem. Art 6 Abs. 1b DSGVO aus zur Erstellung und Erfüllung des Betreuungsvertrags

b) Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten nach Art 6 Abs. 1c DSGVO i.V.m. §§ 8a und b, 45, 47,98 ff. SGB VIII, §§ 10, 12 KiBiz, Infektionsschutzgesetz

c) Zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Stadt Hürth zur Berücksichtigung der Aufnahmekriterien gem. Art 6 Abs. 1e DSGVO

d) Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und der Kindertageseinrichtung übertragen wurden gem. Art 6 Abs. 1e DSGVO

Zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Betroffenen, die die Grundfreiheiten der betroffenen Person im Hinblick auf den Datenschutz überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt gem. Art 6 Abs. 1f DSGVO i.V.m § 8 a und b SGB VIII

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Die Stadt Hürth bearbeitet alle erforderlichen Vertragsdaten intern weiter. Zugriff auf die Vertragsdaten haben ausschließlich Personen, die dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag benötigen: Leitung, stellvertretende Leitung, ggf zuständige ErzieherInnen, Rechnungswesen zur Erhebung und Abrechnung der Elternbeiträge, Rechnungswesen zur Erhebung und Abrechnung der Verpflegungskosten, Finanzielle Förderung Kitas, Fachberatung, Jugendhilfeplanung.

In anonymisierter Form werden Daten zur Planung und Statistik gem. § 12 Abs. 3 KiBiz an den Landesbetrieb Information und Technik NRW, die oberste Landesjugendbehörden und an den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übermittelt.

Folgende Stellen können anlassbezogen Daten erhalten:

  • Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis: Bei Meldungen gem. Infektionsschutzgesetz, zahnärztlicher Dienst
  • Schulverwaltungsamt: Bei fehlender Einverständniserklärung zur Dokumentation der Sprachbildung ist die Kita gem. § 14b(4) KiBiz verpflichtet, die personenbezogenen Daten an vorgenanntes Amt weiterzuleiten
  • Jobcenter: Angabe der Verpflegung im Rahmen des BuT
  • Unfallversicherung des Trägers: Bei Unfallanzeige
  • Landesjugendamt (LVR) bei Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen zur Gruppengröße, Beantragung von zusätzlichen Mitteln zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen gem. § 8 KiBiz, Gefährdungen innerhalb der Kindertageseinrichtung gem. § 45 SGB VIII
  • Jugendamt der Stadt Hürth: bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a und b SGB VIII

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Betreuungsvertrag, Unterlagen zu Einverständniserklärungen, Verbandbücher, Unfallanzeigen werden 5 Jahre nach Austritt aus der Kindertageseinrichtung gelöscht. Die Bildungsdokumentationen und Sprachstandserhebungen werden den Eltern bei Austritt des Kindes aus der Kindertageseinrichtung ausgehändigt. Alle sonstigen Daten werden mit Austritt aus der Kindertageseinrichtung gelöscht.

Bereitstellung der Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben

Es besteht eine Verpflichtung zur Angabe personenbezogener Daten, die im Rahmen des Betreuungsvertrags und zur Erfüllung desselben erforderlich sind. Gleiches gilt für Daten, die auf einer gesetzlichen Grundlage zwingend zu erheben sind.
Alle anderen Angaben sind freiwillig und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße  2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 / 38424-0
Fax 0211 / 38424-10
 poststelleldi.nrwde
 LDI NRW (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • iStock, Saklakova