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Stadt Hürth

Datenschutz Sozialamt Unterhalt

Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO

Geltende Datenschutzbestimmungen

Geltende Datenschutzbestimmungen aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UVG ist der Bürgermeister der Stadt Hürth, Herr Dirk Breuer. 

Datenschutzbeauftragte/r

Die zuständige Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der Postanschrift: Stadt Hürth, Der Bürgermeister, Frau B. Siry, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth oder unter folgender E-Mail-Adresse:  bsiryhuerthde oder über das  Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab). Die Kommunikation über das Kontaktformular erfolgt über eine gesicherte Verbindung.

Verarbeitungszwecke

Die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Hürth verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.

Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss

  • Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftserklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung von Unterhaltsvorschuss
  • Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
  • Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Hürth stützt sich auf  Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1,§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG. 

Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschussstelle.

Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen

Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Hürth an folgende Dritte übermittelt werden: 

  • Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte,
  • andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden),
  • bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungs-unternehmen. 

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.

Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt, ein ggf. erforderliches Rückholungsverfahren und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.

Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Hürth verarbeitet: 

a)  Stammdaten inkl. Kontaktdaten

Das sind: 

  • Aktenzeichen,
  • Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile,
  • Geschlecht,
  • Geburtsdatum, Geburtsort,
  • Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional),
  • Familienstand, Kindschaftsverhältnis,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Aufenthaltsstatus,
  • Renten-/Sozialversicherungsnummer,
  • Bankverbindung 

b)  Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung

Das sind:

  • Einkommensnachweise,
  • Vermögensnachweise,
  • Leistungszeitraum, -höhe, -art,
  • Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes,
  • Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen,
  • Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung,
  • Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO). 

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. 

Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Hürth die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

Datenerhebung bei anderen Stellen

Die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Hürth kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein: 

  • Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit),
  • Finanzämter,
  • Gerichte,
  • andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden,
  • bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunter­nehmen, Maßnahme- und Bildungsträger.
  • Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

Beschwerde

Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; Tel.: 0211/38 424-0; Fax: 0211/38 424-10; E-Mail:  poststelleldi.nrwde Beschwerde einlegen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • iStock, Saklakova