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Stadt Hürth

Straßenreinigung

Beschreibung

Reinigungspflicht:

Grundsätzlich sind die Stadtwerke zur Reinigung der Straßen und Gehwege im Hürther Stadtgebiet gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung verpflichtet.

In vielen Fällen jedoch ist die Reinigungspflicht auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Diese müssen die Gehwege vor den Grundstücken in jedem Falle selbst reinigen.

Hauptverkehrsstraßen reinigen weiterhin die Stadtwerke Hürth, während in Erschließungsstraßen auch die Fahrbahn von den Anliegern zu reinigen ist.

 Stadtwerke Hürth - Straßenreinigung (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise