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Stadt Hürth

Sondernutzung - Beantragung

Beschreibung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis.

Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.

Sondernutzungen sind insbesondere:

  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
  • Aufstellung von Verkaufständern/Verkaufsauslagen
  • Aufstellung von Informationsständen
  • Aufstellung von Containern
  • Aufstellung von Gerüsten, Baustelleneinrichtung
  • Aufhängen von Plakaten
  • Nutzung Willy-Brandt-Platz

Sondernutzung spezieller Art an öffentlichen Verkehrsflächen:

Für die Genehmigung spezieller Sondernutzungen, z. B. das Aufstellen von

  • Baubuden,
  • Gerüsten,
  • Baumscheiben,
  • Baugeräten,
  • Containern,
  • Automaten,
  • Vitrinen und Masten
  • oder die länger dauernde Lagerung von Gegenständen,

sind die Stadtwerke zuständig. Hier werden auch Genehmigungen für Über- bzw. Unterbauten und Rückverankerungen oder Leitungsverlegungen im öffentlichen Straßenraum erteilt.

Erläuterungen und Hinweise