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Stadt Hürth

Telefongebührenermäßigung - Beantragung

Beschreibung

Der Sozialtarif für Telefongebühren kann nur bei der Telekom Deutschland GmbH direkt beantragt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gebührenbefreiung sondern um eine Ermäßigung der Gebühren. Antragsvordrucke und Auskünfte hierzu sind bei den Telekom-Servicestellen erhältlich.

Antragsvoraussetzungen:

  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "RF" haben
  • Sozialhilfe beziehen oder nur über geringes Einkommen verfügen
  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten
  • im Altenheim wohnen

Erläuterungen und Hinweise