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Stadt Hürth

Lohnsteuerkarte- Beantragung

Beschreibung

Seit dem 01.01.2011 ist die Zuständigkeit für Lohnsteuerangelegenheiten auf die Finanzämter übergegangen.

Für alle Änderungen im Hinblick auf Steuerklassen, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerklassenbescheinigungen, etc. ist das Finanzamt Brühl zuständig.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Finanzamtes Brühl erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise