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Stadt Hürth

Heimunterbringung

Beschreibung

Kann eine pflegebedürftige Person in der häuslichen Umgebung nicht mehr versorgt werden und ist ein Umzug in ein Heim erforderlich, so kann ein Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten gestellt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein Pflegeheim ist

  • die Einstufung in eine Pflegestufe
  • oder die Feststellung der Notwendigkeit einer Heimbetreuung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Liegt ein Eilfall vor, reicht bezüglich der Pflegeeinstufung eine vorläufige Bescheinigung der Pflegekasse oder des Krankenhauses.

Die Leistungen der Pflegeversicherung dürfen zusammen mit dem Pflegewohngeld, den eigenen Einkünften und dem Vermögen sowie Zahlungen der Unterhaltspflichtigen nicht ausreichen, um den Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim zu finanzieren.

Besteht keine Pflegeversicherung oder sind die erforderlichen Wartezeiten nicht erfüllt, entscheidet das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises über die Pflegeeinstufung.

Weitere Auskünfte können nur von den Mitarbeiter/-innen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden:

  • Telefon 02271 / 83-15066
  • Mo., Di., Mi. 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Do. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise