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Stadt Hürth

Halterauskunft einholen

Beschreibung

Für die Beantragung von Halterauskünften ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise