Beschreibung
Für die Beantragung von Halterauskünften ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.
Für die Beantragung von Halterauskünften ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.