Beschreibung
Für die Beantragung einer Belehrungsbescheinigung im Lebensmittelbereich (ehemals Gesundheitszeugnis) ist das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.