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Stadt Hürth

Fahrerlaubnis - Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Beschreibung

Für die Bentragung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise