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Stadt Hürth

Fahrzeugschein - Ersatz

Beschreibung

Für die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz-Fahrzeugschein) und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise