Beschreibung
Für die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz-Fahrzeugschein) und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.