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Stadt Hürth

Umweltinformationsrecht

Beschreibung

Am 29. März 2007 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) verabschiedet und damit für die Bürgerinnen und Bürger eine umfassende Möglichkeit geschaffen, sich über relevante Umwelttatbestände zu informieren.

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen sind alle Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume. Hierzu zählen auch Angaben über Tätigkeiten und über Emissionen und Abfallbeseitigung, von denen Beeinträchtigungen oder Belästigungen ausgehen können sowie umweltrelevante Gesetze und Pläne.

Wer hat Anspruch auf Umweltinformationen?

  • alle Bürgerinnen und Bürger
  • GmbH, AG, Vereine, Verbände, politische Parteien
  • Vereinigungen wie z.B. lokale Bürgerinitiativen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Dies gilt unabhängig von Wohnsitz und Nationalität. Ein berechtigtes Interesse braucht nicht nachgewiesen zu werden

Wie können diese Informationen angefordert werden?

Da die verschiedenen Behörden unterschiedliche Aufgabenbereiche wahrnehmen, steht Ihnen eine behördenübergreifende Linkauswahl zu allen relevanten Umweltinformationen zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise