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Stadt Hürth

Umlegungsverfahren

Beschreibung

Die Umlegung ist ein Bodenordnungsverfahren, welches nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 45 - 79 BauGB) durchzuführen ist.

Zweck der Umlegung ist es, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gelegenen bebauten sowie unbebauten Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens wird durch den Rat der Stadt Hürth nach einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung angeordnet. Für die Durchführung ist ein von der Verwaltung unabhängiger Umlegungsausschuss zuständig.

Jeder Eigentümer, dessen Grundstück oder Grundstücksteil sich im Geltungsbereich des Umlegungsverfahrens befindet, hat grundsätzlich Anspruch auf Zuteilung eines neuen Grundstücks für sein "Einwurfsgrundstück". Es handelt sich mithin um ein "Grundstückstauschverfahren", in dem das Eigentum des Einzelnen nicht untergeht; es setzt sich ununterbrochen fort.

Bei der Durchführung eines Umlegungsverfahrens haben sowohl öffentliche als auch private Interessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Privatnützigkeit den gleichen Rang.

Erläuterungen und Hinweise