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Stadt Hürth

Wiederkehrende Prüfungen

Beschreibung

Dies gilt vor allem hinsichtlich des Brandschutzes. Bei Sonderbauten handelt es sich um große Gebäude, die von einer größeren Anzahl von Personen besucht werden.

Hierdurch besteht automatisch ein deutlich höheres Gefahrenpotential als beispielsweise bei einem Wohnhaus. Die oder der für die Durchführung der "Wiederkehrenden Prüfungen" zuständige Mitarbeiter/in des Bauordnungsamtes meldet sich rechtzeitig schriftlich vor Ablauf des Prüfintervalls und kündigt dabei einen konkreten Termin für die nächste "Wiederkehrende Prüfung" des jeweiligen Objektes an.

In der Regel führt die örtliche Feuerwehr gleichzeitig eine Brandverhütungsschau durch. Es wird unter anderem die fristgerechte Durchführung der Prüfungen der technischen Anlagen sowie die Mängelbeseitigung überprüft und ob die bauliche Anlage dem genehmigten Stand entspricht.

Ebenso ist die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen, die einen wesentlichen Baustein im vorbeugenden Brandschutz darstellen (z.B. von Gegenständen freigehaltene, brandlastenfreie und zugängliche notwendige Flure und notwendige Treppenräume). Über die erfolgte "Wiederkehrende Prüfung" wird dann eine Niederschrift gefertigt, in der möglicherweise festgestellte Mängel sowie die jeweiligen Fristen zur Mängelbeseitigung aufgelistet sind. Je nach Erfordernis wird eine Nachschau durchgeführt.

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