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Stadt Hürth

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Beschreibung

Dem Antrag sind mindestens zwei Exemplare der Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnittes und der Gebäudeansicht (Aufteilungspläne) beizufügen. Zumeist werden noch zusätzliche Ausfertigungen für Kaufinteressenten, Notare oder das Grundbuchamt benötigt. Dem Antrag können dazu neben den beiden genannten Exemplaren für die Behörde und die eigenen Unterlagen noch weitere Aufteilungspläne beigefügt werden.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richtet. Hinzu kommen noch Gebühren je nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Erwerber des Grundstückes sein. Dies ist durch einen aktuellen Grundbuchauszug und ggf. Kaufvertrag nachzuweisen.

Erläuterungen und Hinweise