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Stadt Hürth

Teilungsgenehmigung und Negativzeugnis

Beschreibung

Da eine Grundstücksteilung inhaltlich exakt und vermessungs-technisch einwandfrei durchgeführt werden muss, ist vom Antragsteller ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu beauftragen. Dieser Fachingenieur berät den Antragsteller und erarbeitet für ihn die erforderlichen Antragsunterlagen, insbesondere den amtlichen Lageplan.

Eine Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 ist nur bei bebauten Grundstücken erforderlich. Durch die Teilung dürfen keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen werden.

Ein Negativzeugnis nach § 7 BauO NRW 2018 kann beantragt werden, wenn entweder das Grundstücks unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt ist.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.

Erläuterungen und Hinweise