Beschreibung
Wird dem Antrag entsprochen, hat der Bauherr einen Ablösebetrag an die Stadt Hürth zu zahlen. Hierzu wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen.
Die Ablösebeträge werden zweckgebunden unter anderem zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen und Fahrradabstellplätze verwendet.