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Stadt Hürth

Stellplatzablösung

Für notwendige Stellplätze, die im Baugenehmigungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, kann der Bauherr einen Antrag auf Stellplatzablöse stellen.

Beschreibung

Die Möglichkeit einer Ablösung ist unter § 5 der Satzung über Stellplätze und Abstellplätze der Stadt Hürth geregelt. Sie finden die Satzung auf dieser Seite unter Downloads & Links.

Erläuterungen und Hinweise