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Stadt Hürth

Hausnummerierung

Beschreibung

Eigentümer und Nutzungsberechtigte von bebauten Grundstücken haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hausnummer zur besseren Orientierung und Auffindbarkeit dauerhaft an der Straßenfront des Gebäudes gut sichtbar angebracht wird.

Soll eine festgesetzte Hausnummer geändert werden, zum Beispiel bei Straßenumbenennungen oder sonstigen Änderungen im Gebäudebestand (geänderter Eingangssituation oder zusätzlicher Hauseingang) ist eine Umnummerierung beim Bauordnungsamt schriftlich zu beantragen.

Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer.

Erläuterungen und Hinweise