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Stadt Hürth

Denkmalschutz

In Nordrhein-Westfalen stehen etwa 76.000 Baudenkmäler, rund 5.200 Bodendenkmäler und mehr als 700 bewegliche Denkmäler unter Denkmalschutz, viele davon in Hürth. Die Untere Denkmalschutzbehörde vertritt hierbei die Belange des Denkmalschutzes im Stadtbereich.

Beschreibung

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

  • Schutz und Pflege der Denkmäler
  • Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern
  • Führen einer Denkmalliste
  • Erteilen von Erlaubnisbescheiden
  • Beratung und Überwachung von Restaurierungen
  • Förderanträge im Denkmalschutz
  • Steuerbescheinigungen im Denkmalschutz

Baudenkmäler

Zu den Baudenkmälern zählen Sakralbauten, historische Wohn- und Fachwerkhäuser, imposante Adelsbauten und alte Befestigungsanlagen. Sie zeugen von der Historie der Stadt Hürth und sind weit mehr als bloße Anschauungsobjekte der Geschichtsforschung. Ihre Erhaltung ist von zentraler Bedeutung für die Attraktivität der Stadt.

Mangelnde Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, unsachgemäßer Umgang, Grundstücksspekulation oder gar das Desinteresse eines Eigentümers können die Existenz eines Baudenkmals gefährden. Kurzfristige Moden oder ungeeignete Nutzungsvorstellungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen. Daher ist es eine wichtige Aufgabe der Denkmalbehörden, die Denkmäler in der ganzen Fülle zu erfassen, zu erforschen und zu publizieren. Denn nur die bewusst gemachten Zeugnisses der Vergangenheit wecken das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung und Pflege.

Bodendenkmäler

Die meisten Spuren der Menschheitsgeschichte finden sich im Boden. Bodendenkmäler zeugen von ehemaligen Bestattungsplätzen und Kultorten, von alten Handelsplätzen, Siedlungen oder Befestigungsanlagen. Als Zeugnisse der Besiedlung der Landschaft ermöglichen sie faszinierende Einblicke in die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren.

Viele Bodendenkmäler sind durch Überplanung, Baumaßnahmen und Bodeneingriffe hochgradig gefährdet und von endgültiger Zerstörung bedroht. Die Denkmalförderungsprogramme helfen dabei, die Bodendenkmäler an Ort und Stelle zu erhalten. Falls Ausgrabungen dennoch nicht zu vermeiden sind, dienen die Zuschüsse dazu, die notwendigen archäologischen Untersuchungen sorgfältig durchzuführen und die wichtigen Bodenurkunden unbeschadet für Archive und Museen zu retten.

Denkmalförderung

Das Land NRW fördert den Schutz und die Pflege wertvoller Denkmäler im Rahmen des Denkmalförderungsprogramms. Förderanträge sind über die Stadt Hürth als Untere Denkmalbehörde an die Bezirksregierungen zu richten.

Neben der direkten Förderung schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.

Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer". Diese Broschüre sowie der entsprechende Antrag stehen unter dem Reiter "Downloads / Links" zum Download bereit.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Sie sind Eigentümer eines Denkmals und möchten Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen? Nachfolgend können Sie sich über das Verfahren informieren.

Für die Veränderung von Denkmälern ist nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis erforderlich. Diese sollte frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden, um genügend Zeit für evtl. Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme im Detail zu aller Zufriedenheit abstimmen. Dies geschieht in der Regel unter Beteiligung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Wenn eine erlaubnispflichtige Maßnahme (=Veränderung) geplant ist, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann.

Erläuterungen und Hinweise