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Stadt Hürth

Ausgabe amtlicher Flurkarten

Aktueller Hinweis: Zur Zeit können bei der Stadt Hürth keine Flurkarten ausgegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Katasteramt des Rhein-Erft-Kreises: katasteramt@rhein-erft-kreis.de.

Beschreibung

Eine amtliche Flurkarte wird für verschiedene Anlässe benötigt (zum Beispiel Bauanträge, Verkäufe etc.). Die Bürger der Stadt Hürth haben die Möglichkeit, beim Bauordnungsamt diese amtlichen Flurkarten zu erwerben. Die amtliche Flurkarte kann nur in ausgedruckter Form abgeholt werden. Eine Übersendung per Post oder E-Mail ist bei der Stadt Hürth nicht möglich.

Eine amtliche Flurkarte kann von jedem mit berechtigtem Interesse beantragt werden. Es muss sich jedoch um eine Flurkarte im Bereich der Stadt Hürth handeln.

Standardausgaben größer als DIN A 3 sind nur beim Katasteramt des Rhein-Erft-Kreises erhältlich.

Hinweis: Per E-Mail kann die amtliche Flurkarte beim Rhein-Erft-Kreis, Vermessungs- und Katasteramt, beantragt werden. Von dort kann die Flurkarte per Email oder per Post versendet werden.

 Katasterauskunft Rhein-Erft-Kreis

Warnung:
In der jüngsten Vergangenheit sind beim Einreichen diverser Anträge, darunter Kreditanfragen, Bauanträge, Nutzungsänderungen, vermehrt Kartenprodukte aufgetaucht, die suggerieren, eine amtliche Flurkarte zu sein. Tatsächlich sind es aber Plagiate. Diese Plagiate, die im Internet erworben werden können, sind bei Rechtsgeschäften und im städtischen Verwaltungshandeln unzulässig. Bürgerinnen und Bürger müssen mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen.

Die amtliche Flurkarte erstellt nur das Katasteramt des Rhein-Erft-Kreises oder das Bauordnungsamt der Stadt Hürth. Mit dem Erwerb eines amtlichen Auszugs wird die Tagesaktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Flurkarte gewährleistet, da die Inhalte und Darstellungen in der amtlichen Flurkarte klar definiert und landeseinheitlich geregelt sind.

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