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Stadt Hürth

Wohngeld

Beschreibung

Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:

  • Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung

Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder über den neuen Service "Wohngeld-Antragstellung online" elektronisch übermitteln.

Liegen alle Nachweise vor, so erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen einen Wohngeldbescheid. Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Hürth eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.

Wohngeld-Antragstellung online:

Ab sofort können Sie sich mit Hilfe dieses  Online-Angebotes (Öffnet in einem neuen Tab) bequem von zu Hause aus über einen möglichen Wohngeld Anspruch informieren. Zunächst ermitteln Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners auf Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Die notwendige Antragstellung können Sie direkt im Anschluss an die Berechnung vornehmen und online übermitteln.

Erläuterungen und Hinweise