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Stadt Hürth

Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Jeder, der eine körperliche oder geistige Behinderung hat, kann bei Vorliegen bestimmter Beeinträchtigungsgrade (mindestens 50%) einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Die Bewilligung des Schwerbehindertenausweises erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden ärztlichen Atteste und/oder einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises.

Wenn der Ausweis abgelaufen ist, kann er zweimal um je 5 Jahre verlängert werden.


Über Anträge auf Neuausstellung, Änderung u. Verlängerung entscheidet:

Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Amt für Familien, Senioren und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 83-45031
Fax: 02271 / 83-2363

Sprechzeiten:
montags bis mittwochs
09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
donnerstags
09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
freitags
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Der Antrag kann direkt bei der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim gestellt werden. Die benötigten ärztlichen Unterlagen werden aufgrund Ihrer Angaben im Antrag unmittelbar vom Versorgungsamt bei den Ärzten, die Sie behandelt haben, angefordert.


Auf Wunsch unterstützt Sie das Sozialamt der Stadt Hürth bei:

  • Neubeantragung eines Schwerbehindertenausweises
  • Verlängerung der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises
  • Änderungsantrag, z.B. Höherstufung
  • allgemeinen Auskünften

Elektronischer Schwerbehinderten-Antrag:

Menschen mit Behinderungen können einen Schwerbehinderten-Antrag auch per Internet stellen. Die Versorgungsverwaltung NRW bietet hierfür die Internetanwendung ELSA.NRW. In dem Portal erhalten Betroffene Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen.

Erläuterungen und Hinweise